Schulprogrammarbeit ist in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Bestandteil der Qualitätsentwicklung. Die Schulen legen auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreiben es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit (SchulG § 3 Abs. 2). Über das Schulprogramm entscheidet die Schulkonferenz (SchulG § 65 Abs 2). Das Schulprogramm ist somit das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule, das
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